Rechtsanwalt – Jan Wego
Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
Vorsorgevollmacht

Vorsorgeplanung

Wer regelt Ihre rechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht mehr fähig sind mit anderen Menschen zu kommunizieren?

In solchen Fällen wird oft ein Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Wer dies ist, können Sie nicht bestimmen.

Die Bestellung eines Betreuers ist allerdings entbehrlich, wenn Sie bereits durch eine Vorsorgevollmacht jemanden bestimmt haben, der Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln soll.

Patientenverfügung

Wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr selbst Ihren Willen äußern können, welche medizi-nischen Maßnahmen durchgeführt wer-den sollen und welche nicht, trifft jemand anderes diese Entscheidung für Sie.

Es besteht die Gefahr, dass lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden, die Sie nicht wünschen und Ihr Leiden verlängern.

Eine Patientenverfügung regelt wichtige Fragen, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie entscheidungsunfähig sind.